Zustiftungen

Stifterinnen und Stifter können mit größeren oder kleineren Zuwendungen oder durch Übertragung von Vermögenswerten zum Entstehen und Wachsen unserer Bürgerstiftung beitragen.

Grundsatz einer Stiftung ist die Unantastbarkeit des Kapitalstocks. Projekte werden daher ausschließlich mit Erträgen und Spenden finanziert.
Die Zustiftung ist die bevorzugte Form nachhaltiger und dauerhafter Unterstützung von bürgernahen Anliegen.

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