Rückblick:
Seit 2006 gibt es nun schon die Bürgerstiftung Geislingen (BSG). Im Jahr 2008 ist zudem der Stiftungsfonds Türkheim der BSG beigetreten. Das Stiftungsvermögen beträgt aktuell rund 1,3 Millionen Euro. Von 2007 bis 2023 wurden insgesamt 116 Projekte mit über 178.000 Euro gefördert.
Dazu zählten in der Vergangenheit die Unterstützung der Geislinger Musikschule, die Finanzierung von Ferienprogrammen für Kinder einkommensschwacher Familien, die Unterstützung der Geislinger Jugendfeuerwehr, Beiträge zur Sanierung der Orgel in der Geislinger Stadtkirche, die Förderung des Geislinger Kulturherbstes, das Agapedia Kinderhaus der Jürgen Klinsmann Stiftung, der TVA mit seinem Bewegungspark in Altenstadt, der Stadtjugendring oder die Rätsche um hier nur einige der vielen geförderten Projekte zu nennen.
Förderung 2024:
Jetzt besteht wieder Gelegenheit für das Jahr 2024 Fördermittel von der Bürgerstiftung zu erhalten. Eine Entscheidung, welche Anträge berücksichtigt werden, unterliegt bestimmten Kriterien. Die Begutachtung und Bewertung der Projekte durch Vorstand und Stiftungsbeirat erfolgt im Juni. Deshalb sollten Anträge möglichst bis 15 Mai 2024 beim Vorstand eingegangen sein. „Dabei sind Förderentscheidungen immer Einzelentscheidungen und ziehen keine Ansprüche Dritter nach sich“ informiert Vorstand Benjamin Decker. Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung Geislingen zuordnen lassen. Ein Projekt wird zeitlich begrenzt gefördert.
Die Bürgerstiftung unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land eigentlich als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssten. Das Projekt muss innerhalb von zwölf Monaten nach Förderzusage in Angriff abgeschlossen sein. Nach Abschluss des Projektes ist eine Dokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Antragsformulare dazu gibt es auf dieser Homepage. Unter „Projekte“ findet man den Punkt „Projektvorschläge und Antrag“. Wer dort einen der Links „Förderantrag der Bürgerstiftung Geislingen“ klickt, kann das Antragsformular als PDF oder Word-Datei herunterladen. Der Stiftungsvorstand wird dann nach dem 15. Mai darüber beraten, ob und in welcher Form die Bürgerstiftung das im Antrag beschriebene Projekt unterstützen kann. Anträge können per E-Mail an die Bürgerstiftung gestellt werden: kontakt@buergerstiftung-geislingen.de
Und wer andersherum die Geislinger Bürgerstiftung „Bürger für Bürger“ finanziell unterstützen will, kann das mit einer Spende auf das Konto der Bürgerstiftung DE80 6105 0000 0049 0017 92 sehr gerne tun. „Der positive Effekt, den Zuwendungen an die Bürgerstiftung haben, kann man täglich in Geislingen erleben“, so Benjamin Decker.