Regierungspräsidium erkennt „Bürgerstiftung Geislingen“ an

Andriof: Breites bürgerschaftliches Engagement

Das Regierungspräsidium hat in diesen Tagen die „Bürgerstiftung Geislingen“ als Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Zweck der mit einem Anfangsvermögen von 116.000 Euro ausgestatteten Stiftung ist die Entwicklung, Förderung und Würdigung von Kunst und Kultur, Heimatpflege, Denkmalpflege, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, mildtätige Zwecke, Integration, Gleichstellungsaufgaben, Wissenschaft und Forschung und bürgerschaftliches Engagement und nachhaltiges Gemeinwesen. An der Gründung haben sich rund 40 Stifterinnen und Stifter aus Geislingen an der Steige beteiligt. Nach Auskunft der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung sind zwischenzeitlich insgesamt rund 320.000 Euro an Stiftungsgeldern zugesagt.

Regierungspräsident Dr. Udo Andriof: „Ich freue mich, dass mit der Bürgerstiftung Geislingen die nunmehr 37. Bürgerstiftung im Regierungsbezirk anerkannt werden konnte. Es ist immer wieder schön zu sehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger für das Miteinander in ihrer Stadt uneigennützig einsetzen. Das breite Engagement aus der Bürgerschaft in Geislingen an der Steige ist besonders bemerkenswert.“

Verfasser: Regierungspräsidium Stuttgart
erschienen in der Pressemitteilung des RP Stuttgart am 21.12.2006

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