Förderbereiche

Die Bürgerstiftung Geislingen will Aufgaben übernehmen, die die öffentliche Hand nicht in Angriff nehmen kann.

§ 2,6 der Satzung der Bürgerstiftung Geislingen lautet:
„Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Geislingen an der Steige gemäß der Gemeindeordnung gehören.“

Unser Ziel ist es, eine größere Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu gewinnen, die sich für das Wohl unserer Stadt und zum Wohle der Nachwelt engagieren wollen.

§ 2,1 der Satzung der Bürgerstiftung Geislingen lautet:
„Zweck der Stiftung ist es,

  • Kunst und Kultur
  • Heimatpflege
  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Landschaftsschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Bildung und Erziehung
  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Mildtätige Zwecke
  • Integration
  • Gleichstellungsaufgaben
  • Bürgerschaftliches Engagement und nachhaltiges Gemeinwesen

in Geislingen an der Steige zu entwickeln, zu fördern und zu würdigen.“


Weil unsere Bürgerstiftung nur dem Stifterwillen unterworfen ist, kann sie schnell und unkonventionell agieren. Uns ist daran gelegen, die Umsetzung gemeinnütziger Projekte für die Allgemeinheit zeitnah zu fördern.

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