Die Bürgerstiftung Geislingen mit dem integrierten Stiftungsfonds Türkheim fördert Projekte, die von der öffentlichen Hand nicht in Angriff genommen werden. Jährlich gibt es Gelegenheit, Anträge zur Förderung von Projekten zu stellen. In diesem Jahr sollten die Anträge bis zum 15. Mai eingehen.
Im vergangen Jahr hat die Bürgerstiftung insgesamt 19.178 Euro an Fördermitteln ausgeschüttet, davon 8230 Euro aus zweckgebundenen Spenden. So gab es beispielsweise finanzielle Unterstützung für den Bewegungspark des TV Altenstadt und es wurden Anschaffungen für die Geislinger Stadtbücherei mitfinanziert, um nur zwei Beispiele zu nennen. Insgesamt waren es acht Projekte, die von der Bürgerstiftung Geld bekamen. Der Vorsitzende der Stiftung „Bürger für Bürger“, Dr. Rainer Welte, freut sich immer aufs Neue, wenn nachhaltige Projekte gefördert und vorangetrieben werden können, auch wenn die Situation auf dem Finanzmarkt aus dem Stiftungskapital nicht mehr so viel abwirft wie schon in der Vergangenheit.
Aber auch 2022 soll Geld fließen. Eine Entscheidung, welche Anträge berücksichtigt werden, unterliegt bestimmten Kriterien. Die Begutachtung und Bewertung der Projekte durch Vorstand und Stiftungsbeirat erfolgt im Juni. Deshalb sollten Anträge möglichst bis 15 Mai 2022 beim Vorstand eingegangen sein. Die Förderentscheidung durch den Vorstand erfolgt im Juli. „Förderentscheidungen sind immer Einzelentscheidungen und ziehen keine Ansprüche Dritter nach sich“, erklärt Rainer Welte. Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung Geislingen zuordnen lassen. Ein Projekt wird zeitlich begrenzt gefördert. Auch die Angabe von weiteren Kooperationspartnern ist erforderlich. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller wird natürlich vorausgesetzt.
Die Bürgerstiftung unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land eigentlich als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssten. Das Projekt muss innerhalb von zwölf Monaten nach Förderzusage in Angriff genommen werden. Nach Abschluss des Projektes ist eine Dokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Formular für einen Förderantrag und die Adressen für die Antragstellung finden sich auf dieser Homepage. Michael Rahnefeld